1. Mietverwaltung
- Überwachung von Zahlungseingängen, Mahnwesen.
- Telefonate und Schriftverkehr mit Mietern.
- Erstellen von Nebenkostenabrechnungen.
- Verwaltung von Mietsicherheiten.
- Abschluss von Mietverträgen bei bestehenden Mietverhältnissen, Durch-führen von Übergaben/Abnahmen von Mietflächen und aller damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen.
- Verwaltung von Mieterstammdaten in der EDV.