MFM Mangler Facility Management GmbH

6. Gesellschafterbetreuung

  • Telefonische und schriftliche Beantwortung aller individueller Fragen.
  • Erfassung Adressänderungen, Info an Stb., ggf. finanzierende Bank, ggf. Anwalt bei Rechtsfällen.
  • Adressrecherchen bei „unbekannt verzogen“ mittels Post-Umzugs-Datenbank bzw. Einwohnermeldeamt, erneute Versendung, Info an Stb. ggf. finanzierende Bank, ggf. Anwalt bei Rechtsfällen.
  •  Erfassung Bankverbindungsänderungen, sofern das ursprüngliche Darlehen bei der finanzierenden Bank abgelöst ist (wenn nicht: Aufforderung zur Darlehensablösung).
  • Bearbeitung von Darlehensablösungen bei Bestätigung durch die finanzierende Bank, Nachfrage nach privater Bankverbindung, Erfassung.
  • Bearbeitung von Verpfändungsverträgen, Schriftverkehr mit Bank und Gesellschafter.
  • Erfassung von Namensänderungen, Info an Stb., ggf. finanzierende Bank, ggf. Anwalt bei Rechtsfällen.
  • Aufforderung zur Grundbuchberichtigung bei Namensänderungen und Überwachung der Durchführung.
  • Verauslagung von LV-Beiträgen und/oder Zinsen, falls Gesellschafter rückständig und  Globalgrundschuld noch haftet, Schriftverkehr/Rückfragen mit/bei LV-Gesellschaften/finanzierenden Banken.
  • 6.10 Bei verauslagten Beträgen Mahnung/Mahnbescheid an betroffene Gesellschafter und ggf. gerichtliche Geltendmachung, Überwachung Zahlungseingang.
  • Bei Rückständen Einbehalt der Ausschüttungen und Aufrechnung, alternativ Zahlungsanforderung/Mahnbescheid.

  • Buchhalterische Abwicklung von Zahlungen/Ausschüttungen/Zahlungseingängen, Buchungsanweisungen.
  • Bei Klagen Abgabe mit sämtlichen Unterlagen an Anwalt, Zuarbeit für Erwiderung etc.
  • Beantwortung von Verkaufswunsch-Anfragen.
  • Bearbeitung Sterbefälle: Anforderung Sterbeurkunde bzw. Ausfertigung des Erbscheins/Testaments, ggf. Info an finanzierende Bank, wegen Ruhen des AnteilsAusschüttungen einbehalten, nach Umschreibung Aufrechnung und Auszahlung, EDV-Änderung. Bei mehreren Erben Anforderung Benennung Bevollmächtigter. Bei minderjährigen Kindern Einholung einer vormundschaftlichen Genehmigung. Bei bisher nicht Beteiligten Einholung einer notariell beglaubigten Vollmacht für Grundbuchberichtigungen etc.
  • Beantwortung Anfragen zu Anteilsteilungen/-übernahmen unter Einbeziehung der finanzierenden Bank bei Noch-Haftung der Globalgrundschuld, Fertigung entsprechender Verträge, notariell beglaubigte Zustimmung durch den Geschäftsführer, Umschreibung, EDV-Änderungen, Information an Stb. etc.
  • Bearbeitung Kündigungen: Bestätigung, vorläufige Berechnung des Auseinander-setzungsguthabens, endgültige Berechnung, Auszahlung in 4 Jahresraten. Bei noch bestehender Haftung der Globalgrundschuld Aufforderung zu anderweitigen Besicherung, anschließende Überwachung.
  • Ausschlüsse bei Rückständen und/oder Darlehensrückständen:
    2 Ausschluss-Androhungsschreiben mit Berechnung des Auseinandersetzungs-guthabens, Ausschlussschreiben, alle 3 zuzustellen durch Gerichtsvollzieher, Geltendmachung des negativen Auseinandersetzungsguthabens per Mahnbescheid oder durch Anwalt, Einholung einer eidesstattlichen Versicherung (Wiederholung alle 3 Jahre), Ablösung des Darlehens bei der finanzierenden Bank, je nach Liquidität der IG bar oder durch Aufnahme eines Darlehens lautend auf die IG, Einholung Darlehensangebot und Vertragsabschluss.
  • EDV-Erstellung der Wirtschaftspläne (Verteilung der Ausschüttungen an Gesellschafter).
  • Vierteljährliche Ausschüttungen, Zahlungsanweisungen, ggf. Einbehalt bei Rückständen/ruhenden Anteilen. Alternativ Erhebung Sonderumlage, Überwachung, Mahnung/Mahnbescheid.
  • Regelmäßige Grundbuchberichtigungsanträge bei Wechsel im Gesellschafterbestand (Erbfälle, Anteilsteilungen/-übernahmen, Ausschlüsse, Kündigungen) inkl. Einholung von Unbedenklichkeitsbescheinigung beim örtlichen Finanzamt inkl. Schriftverkehr mit Grundbuchamt und Benachrichtigung an betroffene Gesellschafter.
  • Prüfung und Ergänzung Geschäftsberichte/GSV-Protokolle, Freigabe Einladungs-/Versandschreiben.
  • Auswertungen GSV und ULV.
  • Protokoll-Führung bei Beiratssitzung/Gesellschafterversammlung.
  • Verhandlung mit finanzierenden Banken wegen Darlehensablösungen über Höhe und Konditionen.